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   BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78   

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https://dejure.org/1982,124
BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78 (https://dejure.org/1982,124)
BVerwG, Entscheidung vom 30.11.1982 - 1 C 25.78 (https://dejure.org/1982,124)
BVerwG, Entscheidung vom 30. November 1982 - 1 C 25.78 (https://dejure.org/1982,124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern - Aufenthaltserlaubnis - Ablehnungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 268
  • NJW 1983, 532
  • FamRZ 1983, 162
  • DVBl 1983, 177
  • DÖV 1983, 417
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Nach der Rechtsprechung des Senats darf diese Frage dahingestellt bleiben, wenn eine die Ablehnung der Erlaubnis rechtfertigende Ermessensentscheidung vorliegt (Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - NJW 1982, 1958).

    Wie der Senat wiederholt anerkannt hat, darf die Zulassung von Ausländern zum Bundesgebiet durch ermessensbindende Verwaltungsrichtlinien gelenkt werden (vgl. z.B. Urteil vom 26. März 1982, a.a.O.).

    Der Senat hat in Anwendung der vorstehenden Grundsätze in dem Urteil vom 26. März 1982 (a.a.O.) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht gebietet, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren als ausländische Arbeitnehmer im Bundesgebiet lebenden Eltern zu gestatten (ebenso BVerfG, Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).

    Ein Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Versagung des Aufenthalts für einen Ausländer setzt jedoch voraus, daß sein Privat- oder Familienleben in dem betreffenden Land fest verankert ist und sich nicht auf eine lose Verbindung beschränkt (Urteil vom 26. März 1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 22.76

    Ausländerbehörde - Ermessen - Nebenbestimmungen zur Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Danach ist bei behördlichen Einzelfallentscheidungen über die Aufenthaltserlaubnis das Ermessen wohlwollend auszuüben (BVerwGE 56, 273 [277]).

    Der Vorbehalt der "gültigen Rechtsvorschriften" in Art. 2 Abs. 2 NV bezieht sich auch auf das ausländerbehördliche Ermessen nach § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, das durch die das Wohlwollensgebot beschränkende Vorbehaltsklausel des Art. 2 Abs. 3 NV ebenfalls nicht ausgeschlossen wird (BVerwGE 56, 273 [276 ff.]).

    Auf die vom Berufungsgericht herangezogene Vorbehaltsklausel des Art. 2 Abs. 3 NV kommt es daher nicht an, insbesondere nicht darauf, ob und inwieweit einwanderungspolitische Ziele Gründe der öffentlichen Ordnung sind (vgl. dazu BVerwGE 56, 273 [280]).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Zu den Familienangehörigen im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 des Niederlassungsvertrages gehören nur Ehegatten und minderjährige Kinder (wie BVerwGE 42, 148).

    Das hat der Senat in seinem Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - (BVerwGE 42, 148 [150 f.]) entschieden.

    Davon ist der Senat auch im Urteil vom 3. Mai 1973 - BVerwG 1 C 35.72 - (a.a.O.) ausgegangen.

  • BVerwG, 05.05.1982 - 1 C 182.79

    Zulässigkeit der Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Die dem Erstbescheid beigefügte Abschiebungsandrohung nebst Ausreisefrist ist während des Widerspruchsverfahrens gegenstandslos geworden, weil die aufschiebende Wirkung der Widersprüche angeordnet wurde (Urteil vom 5. Mai 1982 - BVerwG 1 C 182.79 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 32 [S. 54 f.]).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82

    Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Eine Erhöhung dieser Werte mit Rücksicht auf die Abschiebungsandrohung, die nicht Gegenstand des Rechtsstreits geworden ist, kommt nicht in Betracht (vgl. auch Beschluß vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 B 1.82 - BayVBl. 1982, 380 = InfAuslR 1982, 121).
  • BVerfG, 01.09.1982 - 1 BvR 748/82
    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Der Senat hat in Anwendung der vorstehenden Grundsätze in dem Urteil vom 26. März 1982 (a.a.O.) entschieden, daß Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht gebietet, den Nachzug volljähriger Kinder zu ihren als ausländische Arbeitnehmer im Bundesgebiet lebenden Eltern zu gestatten (ebenso BVerfG, Beschluß vom 1. September 1982 - 1 BvR 748/82 - NJW 1982, 2730).
  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Anderes ergibt sich auch nicht daraus, daß Art. 8 Abs. 1. MRK den Staat verpflichtet, die Führung eines normalen Familienlebens zu ermöglichen (EGMR, Urteil vom 13. Juni 1979, NJW 1979, 2449 [2450, 2452]).
  • BVerwG, 29.04.1971 - I C 7.69

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Einwanderung

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Eine Einwanderung liegt schon bei einer Niederlassung für längere Zeit (von gewisser Dauerhaftigkeit) vor (BVerwGE 36, 45 [51]; 38, 90 [92]).
  • BVerwG, 20.08.1970 - I C 55.69

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer Auflage - Einreise eines

    Auszug aus BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
    Eine Einwanderung liegt schon bei einer Niederlassung für längere Zeit (von gewisser Dauerhaftigkeit) vor (BVerwGE 36, 45 [51]; 38, 90 [92]).
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 83.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Ehegattennachzug zu Ausländern -

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt Verwaltungsvorschriften, durch die aus einwanderungspolitischen Gründen der ausländische Bevölkerungsanteil begrenzt und demgemäß der Familiennachzug eingeschränkt wird, als Ermessensrichtlinien berücksichtigt (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ).

    Insbesondere kann in dieser Weise eine Abgrenzung der Personengruppen erfolgen, denen ein Daueraufenthalt grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 65, 188 ; 66, 268 ).

    An diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ) ist festzuhalten.

    Die Nachzugsbeschränkung ist insofern einschneidender als z.B. das Verbot des Nachzugs von volljährigen Kindern zu ihren Eltern (BVerwGE 65, 188) und von Eltern zu ihren Kindern (BVerwGE 66, 268), denn in jenen Fällen wird die familiäre Verbundenheit nicht typischerweise durch ein Zusammenleben geprägt.

    Das gilt ebenfalls für Verwaltungsvorschriften über den Familiennachzug von Ausländern, (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]), und zwar auch bezüglich etwaiger Wartefristen (Beschluß vom 5. April 1984 - BVerwG 1 B 42.84 -).

    Der Erlaubnisantrag der Klägerin bezweckt jedoch erst, das Bundesgebiet zum Mittelpunkt ihres Privat- und Familienlebens zu machen (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]).

    positive Handlungspflichten des Staates ergeben können, insbesondere die Pflicht, die Familienbeziehungen so zu regeln, daß ein normales Familienleben möglich ist (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Pernthaler/Kathrein, a.a.O. S. 510).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 57.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen von Ermessensfehlern -

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt Verwaltungsvorschriften, durch die aus einwanderungspolitischen Gründen der ausländische Bevölkerungsanteil begrenzt und demgemäß der Familiennachzug eingeschränkt wird, als Ermessensrichtlinien berücksichtigt (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ).

    Insbesondere kann in dieser Weise eine Abgrenzung der Personengruppen erfolgen, denen ein Daueraufenthalt grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 65, 188 ; 66, 268 ).

    An diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ) ist festzuhalten.

    Die Nachzugsbeschränkung ist insofern einschneidender als z.B. das Verbot des Nachzugs von volljährigen Kindern zu ihren Eltern (BVerwGE 65, 188) und von Eltern zu ihren Kindern (BVerwGE 66, 268), denn in jenen Fällen wird die familiäre Verbundenheit nicht typischerweise durch ein Zusammenleben geprägt.

    Das gilt ebenfalls für Verwaltungsvorschriften über den Familiennachzug von Ausländern (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]), und zwar auch bezüglich etwaiger Wartefristen (Beschluß vom 5. April 1984 - BVerwG 1 B 42.84 -).

    Der Erlaubnisantrag der Klägerin bezweckt jedoch erst, das Bundesgebiet zum Mittelpunkt ihres Privat- und Familienlebens zu machen (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]).

    Da die Konvention kein Recht zum Aufenthalt in einem fremden Land gewährt, führt es auch nicht zu einem der Klägerin günstigeren Ergebnis, daß sich aus Art. 8 Abs. 1 MRK positive Handlungspflichten des Staates ergeben können, insbesondere die Pflicht, die Familienbeziehungen so zu regeln, daß ein normales Familienleben möglich ist (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Pernthaler/Kathrein, a.a.O. S. 510).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 11.83

    Rechtsmittel

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt Verwaltungsvorschriften, durch die aus einwanderungspolitischen Gründen der ausländische Bevölkerungsanteil begrenzt und demgemäß der Familiennachzug eingeschränkt wird, als Ermessensrichtlinien berücksichtigt (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ).

    Insbesondere kann in dieser Weise eine Abgrenzung der Personengruppen erfolgen, denen ein Daueraufenthalt grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 65, 188 ; 66, 268 ).

    An diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ) ist festzuhalten.

    Die Nachzugsbeschränkung ist insofern einschneidender als z.B. das Verbot des Nachzugs von volljährigen Kindern zu ihren Eltern (BVerwGE 65, 188) und von Eltern zu ihren Kindern (BVerwGE 66, 268), denn in jenen Fällen wird die familiäre Verbundenheit nicht typischerweise durch ein Zusammenleben geprägt.

    Das gilt ebenfalls für Verwaltungsvorschriften über den Familiennachzug von Ausländern (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]), und zwar auch bezüglich etwaiger Wartefristen (Beschluß vom 5. April 1984 - BVerwG 1 B 42.84 -) Daß das Generalkonsulat im Falle der Klägerin keine Besonderheit bejaht hat, die eine.

    Der Erlaubnisantrag der Klägerin bezweckt jedoch erst, das Bundesgebiet zum Mittelpunkt ihres Privat- und Familienlebens zu machen (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]).

    Da die Konvention kein Recht zum Aufenthalt in einem fremden Land gewährt, führt es auch nicht zu einem der Klägerin günstigeren Ergebnis, daß sich aus Art. 8 Abs. 1 MRK positive Handlungspflichten des Staates ergeben können, insbesondere die Pflicht, die Familienbeziehungen so zu regeln, daß ein normales Familienleben möglich ist (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Pernthaler/Kathrein, a.a.O. S. 510).

  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 25.83

    Rechtsmittel

    Demgemäß hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt Verwaltungsvorschriften, durch die aus einwanderungspolitischen Gründen der ausländische Bevölkerungsanteil begrenzt und demgemäß der Familiennachzug eingeschränkt wird, als Ermessensrichtlinien berücksichtigt (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ).

    Insbesondere kann in dieser Weise eine Abgrenzung der Personengruppen erfolgen, denen ein Daueraufenthalt grundsätzlich nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet werden soll (vgl. z.B. BVerwGE 56, 254 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 48/77]; 65, 188 ; 66, 268 ).

    An diesen in der Rechtsprechung des Senats wiederholt dargelegten Grundsätzen (vgl. z.B. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 ) ist festzuhalten.

    Die Nachzugsbeschränkung ist insofern einschneidender als z.B. das Verbot des Nachzugs von volljährigen Kindern zu ihren Eltern (BVerwGE 65, 188) und von Eltern zu ihren Kindern (BVerwGE 66, 268), denn in jenen Fällen wird die familiäre Verbundenheit nicht typischerweise durch ein Zusammenleben geprägt.

    Das gilt ebenfalls für Verwaltungsvorschriften über den Familiennachzug von Ausländern (vgl. BVerwGE 65, 188 [BVerwG 26.03.1982 - 1 C 29/81]; 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]), und zwar auch bezüglich etwaiger Wartefristen (Beschluß vom 5. April 1984 - BVerwG 1 B 42.84 -).

    Der Erlaubnisantrag der Klägerin bezweckt jedoch erst, das Bundesgebiet zum Mittelpunkt ihres Privat- und Familienlebens zu machen (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]).

    Da die Konvention kein Recht zum Aufenthalt in einem fremden Land gewährt, führt es auch nicht zu einem der Klägerin günstigeren Ergebnis, daß sich aus Art. 8 Abs. 1 MRK positive Handlungspflichten des Staates ergeben können, insbesondere die Pflicht, die Familienbeziehungen so zu regeln, daß ein normales Familienleben möglich ist (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Pernthaler/Kathrein, a.a.O. S. 510).

  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 20.85

    Familiennachzug - Wohlwollensgebot - Niederlassen zu Erwerbszwecken

    Der deutsch-spanische Niederlassungsvertrag verpflichtet nicht, über den Nachzug aus dem Erwerbsleben ausgeschiedener Eltern spanischer Staatsangehöriger, die sich im Bundesgebiet zu Erwerbszwecken niedergelassen haben, wohlwollend zu entscheiden (Fortführung von BVerwGE 66, 268).

    Die diesbezüglichen Ausführungen des Berufungsgerichts stimmen mit den Grundsätzen überein, die das Bundesverwaltungsgericht für die Fälle des Familiennachzugs von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu Erwerbszwecken niedergelassenen Kindern entwickelt hat (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - BVerwGE 66, 268; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).

    Das Wohlwollensgebot gilt zum anderen für Einzelfallentscheidungen über eine erforderliche Aufenthaltserlaubnis und begrenzt insoweit ein etwaiges behördliches Ermessen (BVerwGE 56, 273 [BVerwG 27.09.1978 - 1 C 22/77]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; BVerfG, NVwZ 1984, 165 [BVerfG 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83]).

    Das ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]).

    Liegen die Voraussetzungen, unter denen in Niederlassungsfällen ein Wohlwollensgebot zu beachten ist, nicht vor, so kann entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auf die allgemeine Wohlwollensklausel des Art. 2 Abs. 1 NV nicht zurückgegriffen werden (BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Hailbronner, Ausländerrecht, 1984, Rdnr. 361).

  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Dem öffentlichen Interesse daran, den ausländischen Bevölkerungsanteil im Hinblick auf die Schwierigkeiten, die eine angemessene Integration bereitet, zu begrenzen und damit ganz allgemein Gefahren für das soziale Leben vorzubeugen, darf bei der Ermessensabwägung ein erhebliches Gewicht beigemessen werden (vgl. BVerwGE 66, 268 [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]), das es auch rechtfertigen kann, dem Nachzug mehrerer Ehefrauen eines im Bundesgebiet ansässigen Ausländers im Rahmen vorrangigen Rechts entgegenzuwirken.
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Namentlich folgt ein solcher Anspruch nicht aus Art. 6 Abs. 1 GG oder anderen völkerrechtlichen Verträgen (vgl. auch BVerwGE 66, 268 (272 ff.) [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]).
  • BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher

    Selbst wenn in Ausnahmefällen ein entsprechender Anspruch anzuerkennen sein sollte, würde dies voraussetzen, daß das Privatleben in dem betreffenden Land fest verankert ist (vgl. EKMR, D.R. 32, 220 ; BVerwGE 66, 268 ).
  • BVerwG, 22.02.1995 - 1 C 11.94

    Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltsbewilligung - Assoziationsrat - Ordnungsmäßige

    Die Vorschriften des Abkommens sind daher innerstaatlich nicht unmittelbar anwendbar (vgl. auch BVerwGE 66, 268 (274) [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Urteil vom 18. September 1984 - BVerwG 1 A 4.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 62 S. 159).
  • BVerwG, 03.06.1997 - 1 C 18.96

    Keine Befreiung von Visumspflicht für erfolglose Asylbewerber

    Ein Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Versagung des Aufenthalts für einen Ausländer setzt jedoch voraus, daß sein Privat- oder Familienleben in dem betreffenden Land fest verankert ist und sich nicht auf eine lose Verbindung beschränkt (Urteil vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - a.a.O.; Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - BVerwGE 66, 268 (273) [BVerwG 30.11.1982 - 1 C 25/78]; Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - a.a.O.).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

  • BVerwG, 28.11.1986 - 1 C 21.85

    Familiennachzug von ausländischen Eltern zu ihren im Bundesgebiet zu

  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke -

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

  • BVerwG, 29.07.1985 - 1 C 24.84

    Anspruch eines Ausländers auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 B 55.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltsgenehmigung -

  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

  • BVerwG, 07.05.1985 - 1 B 47.85

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus allgemeinen

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
  • BVerwG, 27.12.1990 - 1 B 162.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

  • BVerwG, 21.03.1983 - 1 B 40.83

    Ermessen bei Entscheidungen über eine Familienzusammenführung - Zuzugsrecht für

  • BVerwG, 03.02.1989 - 1 A 8.89

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.08.1984 - 1 B 159.83

    Anforderungen an den aufenthaltsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei

  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

  • VG Bayreuth, 08.08.2018 - B 6 K 16.578

    Unrichtige Angaben im Aufenthaltserlaubnisverfahren kein geringfügiger Verstoß

  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.1992 - 10 S 1666/90

    Landeserziehungsgeld - Gewährung an Staatsangehörige eines anderen Staates

  • BVerfG, 22.08.1983 - 2 BvR 1193/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 21 Abs. 3 Satz 2 AuslG

  • BVerwG, 27.10.1987 - 1 C 22.85

    Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Vorliegen einer

  • VG Karlsruhe, 07.09.2005 - 4 K 1390/03

    Kein Ausreisehindernis für Ashkali in den Kosovo; kein Verstoß gegen Art 8 MRK

  • BVerwG, 21.08.1997 - 1 B 160.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Ausweisung als Eingriff in den

  • VGH Hessen, 01.08.1997 - 7 TZ 1535/97

    Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft eines Ausländers mit einem Deutschen

  • BVerwG, 04.04.1986 - 1 A 10.86

    Ehegattennachzug bei Mehrehe - Familienangehöriger - Ausländischer Arbeitnehmer -

  • VG Karlsruhe, 07.09.2005 - 4 K 4704/02

    Kein Abschiebungshindernis für gemischt-ethnische Familie in den Kosovo

  • VGH Hessen, 22.06.1989 - 7 UE 1095/85

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Ausbildungsende; zur Gruppenverfolgung

  • BVerwG, 13.03.1986 - 1 B 21.86

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Geschiedene Ehe des Ausländers - Kind

  • BVerwG, 08.12.1989 - 1 CB 46.89

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung

  • BVerwG, 28.08.1984 - 1 B 31.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Antrag auf Asyl

  • BVerwG, 02.03.1984 - 1 CB 11.84

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 21.04.1987 - 1 B 33.87

    Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis - Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer

  • BVerwG, 14.11.1984 - 1 B 142.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Berlin, 16.05.2002 - 21 A 443.99

    Ausweisung anlässlich der Konsulatsbesetzungen

  • BVerwG, 02.11.1984 - 1 CB 9.84

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Recht einer Ausländerin auf Nachzug

  • BVerwG, 09.02.1983 - 1 B 16.83

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Betreuung von Kindern einer

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.1985 - 11 S 2677/83

    Bedeutung der Wohlwollensklausel des deutsch-spanischen Niederlassungsvertrages

  • BVerwG, 01.10.1984 - 1 C 66.81

    Einstellung eines Verfahrens nach dem Tode der Antragstellerin wegen

  • BVerwG, 02.03.1983 - 1 CB 16.83

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug einer pflegebedürftigen

  • VG Stuttgart, 16.10.2002 - 13 K 4129/02

    Zur aufenthaltsrechtlich schützenswerten Beistandsgemeinschaft

  • VG Köln, 23.01.2002 - 21 K 9285/98

    Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben - Hilfen zur Beschaffung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.1988 - 236/87

    Anna Bergemann gegen Bundesanstalt für Arbeit. - Soziale Sicherheit -

  • OVG Berlin, 02.08.1988 - 3 S 33.88

    Antrag einer ghanaischen Ehefrau auf Anerkennung als Asylberechtigte;

  • BVerwG, 20.09.1984 - 1 A 53.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Frankfurt/Main, 15.10.2001 - 9 E 3805/00

    § 4 HMuSchV kann auf Adoptionsmütter nicht analog angewandt werden.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.1990 - 13 S 268/90

    Versagung des Familiennachzugs - Begrenzung der Einwanderung

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